Ich habe hier einen interessanten Beitrag zum Thema Kostenübernahme von Echthaarperücken durch die Krankenkasse, bei Personen mit totalem Haarausfall, gefunden.
Im Internet finden sich ja diverse Beitrage und Foren zu dem Thema. Viele Betroffene nehmen fälschlicherweise an, dass eine Perücke bei Alopecia nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, da es als Schönheitsmakel deklariert wird. Dem ist aber nicht so. Betroffene haben jährlich einen Anspruch auf eine neue Echthaarperücke. Das Urteil des Sozialgerichts Koblenz, vom 30.11.2016, bestätigt die Rechtfertigung.
Nebenbei bemerkt, entscheidet sich jemand für eine Kunsthaarperücke hat er sogar halbjährlich einen Anspruch auf eine neue Perücke.